Gesetzliche Grundlagen
Welche Vorschriften müssen Sie beachten?
Die Stadt Bern will ihren Energieverbrauch stark senken. Deswegen gibt es zahlreiche Gesetze und Vorschriften, die Sie bei Ihren Bauvorhaben beachten müssen.
Das Klimareglement der Stadt Bern definiert folgende Ziele: Bis 2035 soll in der Stadt Bern noch maximal 1 Tonne CO2 pro Person und Jahr ausgestossen werden. Bis 2045 wird ein Netto-Null-Ziel angestrebt.
Seit dem 1. Januar 2023 sind das revidierte Kantonale Energiegesetz (KEnG) und die dazugehörige Kantonale Energieverordnung (KEnV) in Kraft. Neu ist jeder Heizungsersatz meldepflichtig. Fossile Heizungen oder Bestandteile der Heizanlagen dürfen Sie zudem nicht mehr ersetzen, wenn Ihr Gebäude älter als 20 Jahre ist und die GEAK Klasse D nicht erreicht. Wenden Sie sich an die Energieberatung Stadt Bern, um Informationen zum Vorgehen und zu Standardlösungen aus dem kantonalen Gesetz zu erhalten.
Beratung zu Baugesuchen: Stadt Bern Amt für Umweltschutz Email: Energiekontrolle +41 31 321 72 63